Fragen und Antworten:

FAQ

Antwort:

I.D.G. Genossenschaften schützen und fördern das Vermögen der Mitglieder und nicht, wie bei üblichen Wohngenossenschaften, das der Genossenschaft. Zu diesem Zweck besitzen I.D.G. Genossenschaften nur ein Bauvorhaben bzw. eine beschränkte Anzahl von Einheiten. Es werden so viele nutzungsberechtigte Mitglieder aufgenommen, wie Wohnungen, Büros, etc. zu vergeben sind. Ist die Zahl erreicht, können Interessenten sich auf eine Warteliste für ggf. wieder freiwerdende Nutzungseinheiten eintragen lassen.

Antwort:

Ja, investierende Mitglieder unterstützen die Genossenschaft, indem sie als Mitglied kein Nutzungsrecht erwerben sondern Geld gegen Zinsen anlegen. Nutzungsberechtigte Mitglieder haben Anspruch auf ein vererbbares Nutzungsrecht (Wohnung, Büro, Laden, etc.) mit dem Recht zur Untervermietung oder zum Tausch des Nutzungsrechtes.

Antwort: Da I.D.G. Genossenschaften das Vermögen der Mitglieder schützen und fördern schreibt die Genossenschaft einige Punkte fest, die üblicherweise nicht in Genossenschaftssatzungen zu finden sind, wie:

Es wird nur ein Bauvorhaben errichtet.
Die Zahl der Mitglieder richtet sich nach der Zahl verfügbaren Wohnungen/Nutzungseinheiten. .
Mitglieder erhalten ein vererbbares Nutzungsrecht mit dem Recht zur Untervermietung.
Mitglieder können die Genossenschaftsbeteiligung verkaufen (wie eine Aktie), den Preis legen sie selbst fest.
Mitglieder haben ein Vorkaufsrecht wenn Anteile im Projekt oder in satzungsgleichen Genossenschaften verkauft werden sollen.
Von den Mitgliedern gewählte Streitschlichter sind als Vermittler in Streitfällen tätig.

Externe Mediatoren sind verpflichtend, wenn die Streitschlichter keine Lösung finden.
Die Mitglieder wählen einen Belegungsausschuss, der nach Erstbezug des Projektes für die Belegung frei werdender Wohnungen verbindliche Regeln nach sachlichen Kriterien festlegt. Gegen das Votum des Belegungsausschusses können keine Mitglieder aufgenommen werden. Insoweit gibt es eine "bewusste Gewaltenteilung" zwischen Belegungsausschuss und Vorstand.

Antwort:

Es ist ein Antrag zur Aufnahme und Zeichnung von einem oder mehreren Pflichtanteilen erforderlich. Nutzungsberechtigte Mitglieder zeichnen mehrere Anteile entsprechend der gewünschten Wohnungsgröße.

Antwort:

Es wird ein Eintrittsgeld fällig um die Mitgliedschaft in der I.D.G.-Genossenschaft zu erlangen. Daneben ist für Mitglieder die ein Nutzungsrecht erwerben wollen eine Pflichteinlage nach Wohnungsgröße zu bezahlen.

Antwort:

Neben der Einlage ist ab Bezug einer Wohnung ein monatlicher Nutzungsbetrag zu bezahlen, der - neben den Eigenkosten der Genossenschaft - Zins- und Tilgungsleistungen enthält. Sind alle Kredite der Genossenschaft getilgt, reduziert sich der Aufwand auf die reinen Kosten zur Bestandssicherung der Genossenschaft. (ca. 1,50 € - 2,00 €/qm mtl. inkl. 0,85 €/qm Reparaturrücklage). Neben diesen Beträgen sind alle umlagefähigen Zahlungen - wie in einer Mietwohnung - zu bezahlen (Der sehr hohe Energiestandard führt zu umlagefähigen Nebenkosten von ca. 1,80 € - 2,00 €/qm mtl. inkl. Heizkosten).

Antwort:

Ja, durch zusätzliche Zahlungen lässt sich der Aufwand auf einen Gesamtbetrag von ca. 4,00 €/qm (inkl. Umlagen, Reparaturrücklagen, etc.) reduzieren.

Antwort:

Zu jedem Projekt wird jeweils ein aktueller Belegungsstand auf der Projekt-Hompage veröffentlicht.

Antwort:

Mitglieder, die sich noch in der Planungsphase entscheiden, haben größere Möglichkeiten als Mitglieder, die nach Abschluss der Planungsphase zum Projekt kommen. Nassbereiche und Leitungen zur Ver- und Entsorgung (Strom/Wasser/Abwasser) können aus Kostengründen nicht verändert werden.

Antwort:

In der Regel gibt es Wohnungen ab ca. 45  bis ca.130 qm je nach Standort und Planungsrecht. Trotzdem kann es Ausnahmen geben.

Antwort:

Eigenkapital der Mitglieder, Kapital investierender Mitglieder, KfW-Mittel, Bankdarlehen. Wir kalkulieren i.d.R. mit mindestens 30% Eigenkapital und streben ein möglichst höheres Eigenkapital an um einen möglichst niedrigen monatlichen Nutzungsbetrag zu realisieren.  Da in der Praxis Mitglieder die höhere Ersparnisse aufweisen oder über eine bezahlte Immobilien verfügen häufig eine Einlage vornehmen die von Beginn an einen Aufwand von "warm" 4,00€ je qm Wohnfläche ermöglicht sind höhere Eigenkapitalquoten durchaus üblich. Je höher das Eigenkapital ist, umso günstiger sind die Zinsen für Bankkredite.

Antwort:

Ja, ein Erbe wird, anders als bei üblichen Genossenschaften, Mitglied der I.D.G.-Genossenschaft ohne das er noch einen besonderen Antrag stellen muss. Er erbt 1:1 alle Anteile und die damit verbundenen Nutzungsrechte.

Antwort:

Wer seine Verpflichtungen gegenüber der Genossenschaft erfüllt, dem kann nicht gekündigt werden.

Antwort:

Im Prinzip ja, jedoch ist die Zustimmung des Belegungsausschusses und die Verwendung des genossenschaftlichen Nutzungsvertrages zur "Untervermietung" erforderlich. Darum ist anzuraten vor Vermietungsaktivitäten den Belegungsausschuss über die gewünschte Vermietung vorab zu informieren.

Antwort:

Die Wertsteigerung ist in den ersten Jahren, bei einem eventuellen Tilgungszuschuss besonders hoch. Der Netto-Vermögenswert lässt sich durch die Differenz zwischen Immobilien-Marktpreis und anteiligen Rest-Kreditmitteln ermitteln. Jedes Genossenschaftmitglied erhält jährlich eine Information über die Kreditbelastung (den Verschuldungsstand) der Genossenschaft bezogen auf die qm Wohnfläche. So lässt sich schnell prüfen wie hoch der Vermögenswert der eigenen Einheit (Wohnung) ist. Werden die Anteile verkauft lässt sich das "Vermögen" zu Bargeld machen.

Antwort:

Nein, nutzungsberechtigte Mitglieder können, bei Verwendung des genossenschaftlichen Nutzungsvertrages, eine Wohnung auch vermieten.

Antwort:

Durch Übertragung/Verkauf der Anteile an einen Nachfolger (ggfs. mit Wertsteigerung) oder auch durch eine Anteils-Kündigung. (ohne Wertsteigerung und mit mindestens  2 1/2 Jahren Wartezeit ab dem 31.12. des Jahres in dem gekündigt wird)

Antwort:

Ja

Antwort:

Ja

Antwort:

Ja

Antwort:

Je nach Projektziel mit Senioren oder Menschen aus mehreren Generationen die sich jeweils entschieden haben "aktiv und in einer lebendigen Nachbarschaft" miteinander zu wohnen.